CSU macht sich wieder am Grundgesetz zu schaffen


Die bundesdeutsche Politik weist ein Kuriosum auf. Gerade die Parteien, die das Grundgesetz in all ihren Verlautbarungen wie eine Monstranz vor sich hertragen, brechen und führen es am häufigsten ad absurdum. Sie führen Angriffskriege, obwohl das Grundgesetz diese untersagt. Sie führen die Homo-Ehe ein und stellen sie der normalen Ehe gleich, obwohl das Grundgesetz sich zum Schutz von Ehe und Familie bekennt. Sie diskriminieren Meinungsabweichler und mißliebige Weltanschauungen, obwohl das Grundgesetz die freie Meinungsäußerung ausdrücklich schützt. Sie gewähren Ausländern kulturelle Sonderrechte, obwohl die Gleichheit vor dem Gesetz eine der höchsten Prämissen des Grundgesetzes ist. Sie hören und fangen Telefonate und E-Mails ab, obwohl das Brief- und Fernmeldegeheimnis laut Grundgesetz als unverletzlich gilt.

Diese Reihe ließe sich nahezu für alle weiteren Grundrechte, welche im Grundgesetz verbrieft sind, fortsetzen.

Nun stellt sich die Frage: taugt das Grundgesetz in der bestehenden Form nichts oder die verantwortlichen Politiker?

Nun plant die CSU einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz und ein in ihm verbrieftes Recht. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag beschloß auf einer Klausurtagung in Wildbad Kreuth unter anderem ein „Verbot rechtsextremistischer Veranstaltungen und dessen strikte Durchsetzung“. Vom Recht auf Versammlungsfreiheit scheint man in der CSU bisher nichts gehört zu haben. Rechtsextremismus ist in unserem Land eine Totschlag-Vokabel, die nicht zur objektiven Beschreibung, sondern einzig und allein zur Diffamierung unbequemer Meinungen dient.

Schon der ehemalige CSU-Vorsitzende und Ministerpräsident von Bayern, Franz Josef Strauß forderte, daß rechts von der CSU niemand stehen dürfe. Oder anders: Wer Rechtsextremist ist, bestimme ich. Kommt das nicht bekannt vor?

Ein grundsätzliches Verbot „rechtsextremistischer Veranstaltungen“ wäre der Freibrief zur Umsetzung einer Meinungs- und Gesinnungsdiktatur, wie man sie sich schlimmer nicht vorstellen kann. Ein Freibrief, nationale Veranstaltungen, denen man gerne mit dem Rechtsextremismus-Vorwurf begegnet, bedingungslos zu zerschlagen.

Nur ein System, das seine eigene Existenzgrundlage davonschwimmen sieht, muß zu solchen Maßnahmen greifen. Tagein tagaus von Demokratie zu schwadronieren, parallel aber dieselbe abzuschaffen, ist politische Schizophrenie und Zeichen von Angst.  

Eigentlich müsste die CSU mittlerweile schlauer sein, versuchte sie doch schon im Jahr 2008 ein neues Versammlungsgesetz für Bayern durchzubringen, das mit Versammlungsfreiheit rein gar nichts mehr zu tun hatte. 2009 kippte das Bundesverfassungsgericht dieses mit dem Hinweis, daß es massiv gegen das Grundgesetz verstoße.

Es ist ein weiteres Kuriosum, daß die NPD als die einzige Partei, die endlich eine echte, vom deutschen Volk legitimierte Verfassung will, sich zum Schutzpatron des Grundgesetzes machen muß, weil alle anderen Parteien es brechen und für ihre Parteiinteressen mißbrauchen.
 

Ronny Zasowk



NPD Ortsbereich Prenzlau am 7. Januar 2012
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